Familienrecht

Durch große Sorgfalt und Aufmerksamkeit für die Vertraulichkeit bzw. Privatsphäre des Privatlebens steht unsere Kanzlei im Rahmen der Bestimmungen von Zivilgesetzbuch, Zivilprozessrecht und von damit verbundenen internationalen Übereinkommen im Dienst für unsere Mandanten in folgenden Themen des Familienrechts wie Ehe, Verlobung, Scheidung, Unterhalts-verpflichtungen, Sorgerecht sowohl selbst zwischen türkischen Staatsbürgern als auch zwischen türkischen und ausländischen Staatsbürgern, vor allem Anerkennungs- und Vollstreckungsklagen in Bezug auf das Familienrecht von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern sowie Güterstände, Verwandtschaft, Begründung von Ahnenbindungen, Adoption, Kindereigentum / Kindervermögen, Familieneigentum und Vormundschaft zwischen Ehegatten, um in diesem Zusammenhang Streitigkeiten aus dem Familienrecht vor Gericht beizulegen und Protokolle zwischen den Parteien zu erstellen.